Behinderung

Selbstbestimmung, Teilhabe, gleiche Rechte, Unabhängigkeit, Inklusion – diese und verwandte Begriffe sind spätestens seit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die im Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, im Mai 2008 international in Kraft trat und im Dezember 2008 von der Bundesrepublik ratifiziert wurde, in aller Munde. Die Konvention schafft keine Sonderrechte, sondern konkretisiert und präzisiert den allgemeinen Menschenrechtsschutz für die besonderen Gefährdungen, denen Menschen mit Behinderung ausgesetzt sind, und macht den Anspruch auf Inklusivität und Universalität des Menschenrechtsschutzes deutlich: Es sollen die Rechte von wirklich allen Menschen mit Behinderung in gleicher Weise geachtet, geschützt und verwirklicht werden. Wie dies im Einzelnen aussehen kann, und was notwendig ist, um die Konvention in den verschiedenen Bereichen des Lebens gut umzusetzen, wird vielfach diskutiert. Dabei spielt neben Maßnahmen der Assistenz zur Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens von Menschen mit Behinderung das gesellschaftliche Klima eine wichtige Rolle.

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