Menschen mit Behinderungen bedürfen häufig besonderer Unterstützung und sind von Diskriminierung und Ausgrenzung bedroht. Bei der Durchsetzung ihrer Interessen können sie sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention berufen, die 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde und seit 2009 in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht ist. Das Übereinkommen schafft keine Sonderrechte, sondern konkretisiert und präzisiert den allgemeinen Menschenrechtsschutz für die besonderen Gefährdungen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Damit verdeutlicht es den universellen Anspruch des Menschenrechtsschutzes mit seinen Prinzipien wie Chancengleichheit, Inklusion, Partizipation und Selbstbestimmung: Es sollen die Rechte von wirklich allen Menschen mit Behinderungen in gleicher Weise geachtet, geschützt und verwirklicht werden. Wie dies im Einzelnen aussehen kann und was notwendig ist, um die UN-Behindertenrechtskonvention in den verschiedenen Bereichen des Lebens gut umzusetzen, wird vielfach diskutiert. Dabei spielt neben Maßnahmen der Assistenz zur Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens von Menschen mit Behinderungen das gesellschaftliche Klima eine wichtige Rolle.