Familie und Fortpflanzung

Das Zusammenleben der Generationen ist in den letzten Jahrzehnten vielgestaltiger geworden. Neben zahlreichen Alleinerziehenden gibt es immer mehr Familien, in denen die Kinder nur von einem Teil der mit ihnen zusammenlebenden Erwachsenen leiblich abstammen, etwa sogenannte Patchwork-Familien oder Familien mit gleichgeschlechtlichen Partnern.

Fortschritte in Wissenschaft und Technik erweitern derweil die Möglichkeiten zur Familiengründung. Dazu gehören fortpflanzungsmedizinische Methoden wie die künstliche Befruchtung und das Einfrieren von Keimzellen und Embryonen. Sie stellen eine Zeugung und Geburt leiblicher Kinder auch bei Fruchtbarkeitseinschränkungen in Aussicht, oder Jahre nach der Entnahme von Keimzellen. In Verbindung mit den Optionen einer Samenspende, Embryospende oder der (in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verbotenen) Eizellspende und Leihmutterschaft ermöglichen sie zudem Entkopplungen von biologischer und sozialer bzw. rechtlicher Elternschaft. Dies kann zu komplexen Konstellationen führen, in denen ein Kind etwa genetische Eltern hat, die Keimzellen gespendet haben, eine Leihmutter, die es ausgetragen hat, und soziale Eltern, die es großziehen.

Ethische Bedenken werden zu vielfältigen Aspekten geäußert. Dazu gehören Sorgen um psychische und körperliche Belastungen durch Fruchtbarkeitsbehandlungen. Diese können sowohl Menschen mit Kinderwunsch als auch die mithilfe solcher Behandlungen entstehenden Kinder betreffen, aber auch Eizellspenderinnen und Leihmütter, zumal wenn diese in sozial prekären Situationen leben. Speziell mit Blick auf Kinder wird zudem diskutiert, wie sich eine sogenannte gespaltene Elternschaft oder Unsicherheiten über die eigene Herkunft auswirken. Weitere Fragen gelten dem Umgang mit eingefrorenen Keimzellen, befruchteten Eizellen oder Embryonen, die nach Abschluss einer fortpflanzungsmedizinischen Behandlung übrig bleiben. Darf man diese an andere Menschen mit Kinderwunsch oder zu Forschungszwecken spenden, und falls ja, nach welchen Kriterien?

Umstritten sind auch die erst durch die Fortpflanzungsmedizin eröffneten Möglichkeiten, Keimzellen oder Embryonen noch vor Etablierung einer Schwangerschaft genetisch zu untersuchen und sie nach konkreten Kriterien auszuwählen, z. B. nach der Abwesenheit bestimmter krankheitsverursachender Gene. Sogar gezielte Eingriffe in das Genom von Keimzellen oder Embryonen könnten künftig angeboten werden, falls die hierfür verwendeten Verfahren der Gentechnik (sog. Genome-Editing) eines Tages als hinreichend sicher eingestuft werden sollten. Befürchtet wird, dass mithilfe solcher Ansätze die Kinderwunschbehandlung zur gezielten Auswahl oder gar Erzeugung von Kindern mit bestimmten Wunscheigenschaften weiterentwickelt werden könnte.

Weitere ethische Kontroversen zum Thema Familie und Fortpflanzung betreffen den Umgang mit ungewollten Schwangerschaften oder Kindern. Besonders Notfallinstrumente wie Schwangerschaftsabbrüche oder Angebote zur anonymen Kindesabgabe sind umstritten. Während es bei Schwangerschaftsabbrüchen in der Hauptsache um den Konflikt zwischen weiblicher Selbstbestimmung und dem Schutz werdenden Lebens geht, stehen Angebote für eine anonyme Kindesabgabe vorwiegend deshalb in der Kritik, weil sie das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf persönliche Beziehungen zu seinen Eltern verletzen.


Publikationen


Veranstaltungen

Anonyme Geburt/Babyklappe

23. Oktober 2008
10:30 Uhr - 16:30 Uhr

Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Leibniz-Saal, Markgrafenstraße 38
10117 Berlin


Presse

Pressemitteilung 07/2018 Anwendung von Keimbahneingriffen derzeit ethisch nicht vertretbar

26.11.2018
Die am heutigen Montag, dem 26.11.2018, von dem chinesischen Forscher Jiankui He behauptete Geburt zweier mittels Keimbahneingriffs genetisch veränderter Mädchen stellt nach Auffassung des Deutschen Ethikrates eine ernste Verletzung ethischer Verpflichtungen dar.

Pressemitteilung 13/2012 Ethikrat mahnt Verbesserung der PID-Verordnung an

23.11.2012
Der Deutsche Ethikrat gibt Empfehlungen für die Überarbeitung der Verordnung über die rechtmäßige Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PIDV) der Bundesregierung ab.