Das Zusammenleben der Generationen ist in den letzten Jahrzehnten vielgestaltiger geworden. Neben zahlreichen Alleinerziehenden gibt es immer mehr Familien, in denen die Kinder nur von einem Teil der mit ihnen zusammenlebenden Erwachsenen leiblich abstammen, etwa sogenannte Patchwork-Familien oder Familien mit gleichgeschlechtlichen Partnern.
Fortschritte in Wissenschaft und Technik erweitern derweil die Möglichkeiten zur Familiengründung. Dazu gehören fortpflanzungsmedizinische Methoden wie die künstliche Befruchtung und das Einfrieren von Keimzellen und Embryonen. Sie stellen eine Zeugung und Geburt leiblicher Kinder auch bei Fruchtbarkeitseinschränkungen in Aussicht, oder Jahre nach der Entnahme von Keimzellen. In Verbindung mit den Optionen einer Samenspende, Embryospende oder der (in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verbotenen) Eizellspende und Leihmutterschaft ermöglichen sie zudem Entkopplungen von biologischer und sozialer bzw. rechtlicher Elternschaft.
Ethische Bedenken betreffen vielfältige Aspekte. Dazu gehören Sorgen um psychische und körperliche Belastungen durch Fruchtbarkeitsbehandlungen, sowohl für Menschen mit Kinderwunsch und die mithilfe solcher Behandlungen entstehenden Kinder als auch für Eizellspenderinnen und Leihmütter. Mit Blick auf Kinder wird diskutiert, wie sich eine sogenannte gespaltene Elternschaft oder Unsicherheiten über die eigene Herkunft auswirken.
Weitere Fragen gelten dem Umgang mit eingefrorenen Keimzellen oder Embryonen, die nach Abschluss einer fortpflanzungsmedizinischen Behandlung übrig bleiben. Darf man diese an andere Menschen mit Kinderwunsch oder zu Forschungszwecken spenden, und falls ja, nach welchen Kriterien? Umstritten sind auch die erst durch die Fortpflanzungsmedizin eröffneten Möglichkeiten, Keimzellen oder Embryonen noch vor Etablierung einer Schwangerschaft genetisch zu untersuchen und sie nach konkreten Kriterien auszuwählen, zum Beispiel nach der Abwesenheit bestimmter krankheitsverursachender Gene. Sogar gezielte Eingriffe in das Genom von Keimzellen oder Embryonen könnten künftig angeboten werden. Damit verbundene Möglichkeiten, Kinder mit bestimmten Wunscheigenschaften gezielt auszuwählen oder gar zu erzeugen, werden kontrovers diskutiert.
Auch Schwangerschaftsabbrüche und Angebote zur anonymen Kindesabgabe sind umstritten. Während es bei Schwangerschaftsabbrüchen in der Hauptsache um den Konflikt zwischen weiblicher Selbstbestimmung und dem Schutz werdenden Lebens geht, stehen Angebote für eine anonyme Kindesabgabe vorwiegend deshalb in der Kritik, weil sie das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf persönliche Beziehungen zu seinen Eltern verletzen.