Ethikberatung

Wissenschaftliche Politikberatung im Bereich der Bioethik hat in Deutschland spätestens seit Mitte der 80er-Jahre stark an Bedeutung gewonnen. Dies hängt zum einen mit den Entwicklungen in den Lebenswissenschaften zusammen, die zunehmend komplexer werdende gesellschaftliche Entscheidungsprozesse erfordern. Zum anderen betreffen diese Entwicklungen das Selbstverständnis des Menschen und wecken den Wunsch nach Orientierung hinsichtlich der daraus entstehenden ethischen Fragen. In einer pluralistischen Gesellschaft gibt es keine allgemein akzeptierte moralische Instanz, sodass eine solche Orientierung nur im Diskurs zu gewinnen ist. Vor diesem Hintergrund wird die bioethische Debatte nicht mehr nur von Experten und Politikern innerhalb der Gesetzgebungsverfahren geführt, sondern ist auf ein breites gesellschaftliches Fundament gestellt worden.

Weil die Fortschritte der modernen Medizin und viele ihrer Anwendungen sich nicht durch nationale Grenzen beschränken lassen, zielt Ethikberatung auch auf Regelungen auf internationaler Ebene ab. Insbesondere wird dabei auf die Menschenrechte Bezug genommen. Beispiele dafür sind das Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin des Europarates (1997) und die Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte der UNESCO (2005).


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