Präimplantationsdiagnostik

Veröffentlicht: 8. März 2011

Vor dem Hintergrund aktueller technischer und rechtlicher Entwicklungen setzt sich der Ethikrat mit der derzeitigen Praxis und  neuen Möglichkeiten in der genetischen Diagnostik an Embryonen auseinander. Er geht auf die unterschiedlichen Positionen und Argumente zum Status und Schutz des Embryos ein, diskutiert die wichtigsten sozialethischen Aspekte und arbeitet zwei alternative Vorschläge für gesetzliche Regelungen der Präimplantationsdiagnostik (PID) heraus.

Für eine Gruppe von 13 Mitgliedern des Deutschen Ethikrates ist die PID unter bestimmten Einschränkungen ethisch rechtfertigbar, weil die PID einen Weg eröffnet, einen rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik gemäß medizinischer Indikation zu vermeiden, und auch Paaren eine Chance auf Hilfe bietet, die aus genetischen Gründen wiederholte Fehl- oder Totgeburten erlebt haben. Die Befürworter einer begrenzten Zulassung der PID empfehlen, dass der Gesetzgeber diese Kriterien festlegt, jedoch keinen Katalog einzelner Krankheiten oder Behinderungen aufstellt, bei denen eine PID infrage kommt. Sie schlagen außerdem bundeseinheitlich festzulegende Verfahrensregeln für die Durchführung der PID vor.

Eine Gruppe von elf Mitgliedern des Ethikrates vertritt dagegen die Auffassung, dass die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik ethisch nicht gerechtfertigt ist und verboten werden sollte. Nach ihrer Auffassung müssen die Sorgen und Wünsche von genetisch belasteten Paaren ernst genommen werden. Eine Einführung der PID rechtfertigen sie aber nicht. Vielmehr ist eine bessere Beratung und Unterstützung betroffener Paare oder Familien sicherzustellen; ebenso ist zu prüfen, ob ihre Belastung durch den Einsatz anderer Verfahren gemildert werden kann.