Kein pauschales Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche – Ethikrat empfiehlt risikobasiertes Schutzkonzept
Soll für Social Media ein gesetzliches Mindestalter eingeführt werden? Diese Frage treibt aktuell die Politik und die Menschen in vielen Ländern, auch in Deutschland, um. „Der Ethikrat beantwortet sie mit nein“, sagt Helmut Frister, Rechtswissenschaftler und Vorsitzender des Deutschen Ethikrates. „Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen. Die Aufgabe ist, den hier notwendigen Schutz junger Menschen mit ihren digitalen Teilhabe- und Befähigungsinteressen in Ausgleich zu bringen. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestalters für Soziale Medien ist dafür aus Sicht des Deutschen Ethikrates nicht geeignet.“
Fokus auf Soziale Medien greift zu kurz
Digitale Umgebungen müssen allerdings dringend jugendfreundlicher gestaltet werden. „Suchtfördernde Algorithmen, Manipulation, Gewalt, Cybermobbing, Pornografie, Extremismus: Digitale Risiken sind allgegenwärtig; aber sie gehen von Inhalten und Funktionen aus, die es nicht nur in den Sozialen Medien gibt“, konkretisiert Judith Simon, Philosophin und Sprecherin für die Stellungnahme im Ethikrat. „Generative KI, wie Chatbots und Bildgeneratoren, wird zunehmend von Kindern und Jugendlichen genutzt – mit nicht minder gewichtigen Risiken.“ Ein gesetzliches Mindestalter für Soziale Medien ignoriert diese Gefahren und könnte auch dazu führen, dass Kinder und Jugendliche ihre informationellen, kommunikativen und emotionalen Bedürfnisse auf Chatbots verlagern, die noch unzureichender reguliert sind.
Risikobasiertes Schutzkonzept – Anbieter in die Pflicht nehmen
Der Ethikrat empfiehlt daher ein risikobasiertes Schutzkonzept, das neben Sozialen Medien auch andere digitale Angebote einbezieht, die jeweiligen Risiken dieser Angebote gezielt analysiert und dafür an die Höhe des Risikos angepasste Schutzmaßnahmen etabliert. „Für ein solches Schutzkonzept bietet die seit Februar 2024 geltende Regulierung der Onlineplattformen im Digital Services Act der Europäischen Union bereits eine gute Grundlage“, sagt Helmut Frister. „Die Vorgaben, um Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zu reduzieren, müssen aber noch wesentlich effektiver umgesetzt und Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden.“ Die EU-Kommission habe zwar damit begonnen, die Einhaltung der Vorgaben des Digital Services Act zum Schutz Minderjähriger verstärkt einzufordern. „Dieser Weg muss jedoch gegen alle Widerstände konsequent weiter beschritten und von Deutschland unterstützt werden“, ergänzt Judith Simon. Darüber hinaus sei es dringend notwendig, den Schutz von Minderjährigen auch auf KI-Anwendungen wie Chatbots oder Bildgeneratoren zu erstrecken und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu modernisieren.
Einsatz von Altersbestimmungstechnologien regulieren
Auch in dem von dem Ethikrat empfohlenen risikobasierten Schutzkonzept sind Mindestaltersgrenzen für bestimmte digitale Angebote, wie zum Beispiel Pornographie, erforderlich, die mit Altersbestimmungstechnologien kontrolliert werden müssen. „Der Einsatz solcher Technologien hat jedoch für alle Nutzerinnen und Nutzer Nebenwirkungen, deren Ausmaß stark davon abhängt, welche Technologie verwendet wird“, betont Judith Simon. Deshalb dürfe die Entscheidung über die Wahl dieser Technologien nicht den Anbietern überlassen werden. Insbesondere eine Altersschätzung durch das Tracking digitaler Aktivitäten lehnt der Ethikrat zum Schutz der Privatsphäre ab und plädiert für primär endgerätbasierte Verfahren.
Elterliche Erziehungsfreiheit respektieren und unterstützen
Soweit der Zugang zu digitalen Angeboten nicht durch zwingende Altersvorgaben beschränkt ist, haben in erster Linie die Eltern die Aufgabe, die Schutz-, Teilhabe- und Befähigungsinteressen ihres Kindes in der digitalen Welt individuell auszubalancieren. „Dabei haben sie ebenso wie bei anderen Erziehungsfragen einen Beurteilungsspielraum, den der Staat respektieren muss“, sagt Helmut Frister. Zur Unterstützung der Eltern empfiehlt der Ethikrat bessere technische Werkzeuge, mit denen sie die digitalen Aktivitäten ihrer Kinder passgenau moderieren und begrenzen können. „Außerdem brauchen Eltern seriöse und unabhängige Informationen über Gefahren im Netz, klare Altersempfehlungen für digitale Angebote von Institutionen der Freiwilligen Selbstkontrolle sowie die Möglichkeit, sich von Digitalpaten beraten und helfen zu lassen“, ergänzt Judith Simon.
Kinder und Jugendliche einbeziehen
Um die Wünsche und Interessen ihrer Kinder angemessen zu berücksichtigen, sollten Eltern ihre Kinder bei Entscheidungen über ihre digitalen Aktivitäten einbeziehen. „Das fördert digitale Selbstbestimmung, klärt über Gefahren auf und schafft Vertrauen, um überhaupt Einblick in ihre digitale Lebenswelt zu gewinnen“, sagt Judith Simon. Auch an der politischen Entscheidungsfindung sollten Heranwachsende beteiligt werden.
Weitere Empfehlungen
In seinen Empfehlungen befasst sich der Ethikrat außerdem mit der Verminderung von Marktdominanz, dem Schutz vor Manipulation, der Stärkung von Medienkompetenz und analogen Freiräumen, der Einschränkung der privaten Nutzung von Smartphones in Schulen sowie besserer Begleitforschung.
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