Ethikrat traf Abgeordnete in Berlin
Im Namen des Präsidiums des Deutschen Bundestages dankte Vizepräsidentin Petra Pau in ihrem Grußwort dem Ethikrat für seine intensive Politikberatung durch Stellungnahmen und den Austausch mit den Abgeordneten des Parlaments.
Christiane Woopen, die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, berichtete in ihrer Begrüßungsansprache, dass sich der Ethikrat zurzeit mit einer Fülle von Themen auseinandersetzt. Sie betonte, dass es dem Ethikrat besonders wichtig ist, mit den Abgeordneten im Gespräch zu sein und die Arbeit so abzustimmen, dass die Diskussion zur richtigen Zeit in der richtigen Weise im politischen Prozess berücksichtigt werden kann.
Im Anschluss stellte Michael Wunder, Sprecher der ratsinternen Arbeitsgruppe zum Thema „Demenz und Selbstbestimmung“, Eckpunkte und Empfehlungen der gleichlautenden Stellungnahme vor, die der Rat im April dieses Jahres veröffentlicht hatte. Das Besondere an dieser Stellungnahme, so Wunder, sei der Perspektivwechsel, den der Ethikrat mit seinem Blick auf die Potenziale, die individuellen Erlebnisweisen und Teilhabeformen von Menschen mit Demenz auch bei vorangeschrittener Erkrankung sowie die jeweils noch mögliche Selbstbestimmung vollzogen hat.
Die anschließenden Fragen der Abgeordneten bezogen sich in erster Linie auf lebenspraktische Aspekte des Umgangs mit von Demenz betroffenen Personen: die Wertigkeit von Patientenverfügungen einst einwilligungsfähiger Menschen gegenüber aktuellen Willensbekundungen im Stadium der Einwilligungsunfähigkeit, die Probleme bei der medizinischen Versorgung der meist multimorbiden Patienten, die Notwendigkeit, professionelle und ehrenamtliche Betreuung miteinander zu verschränken und Fortbildungsangebote für das medizinische Personal nahezu aller Fachrichtungen zu schaffen und parallel dazu die Versorgungsforschung zu intensivieren.
Weitere Diskussionsschwerpunkte des Abends waren der Stand der Beratungen bezüglich der Stellungnahmen zu den Themen „Zukunft der genetischen Diagnostik“, „Sterben, Tod und Organtransplantation“, „Biosicherheit und Forschungsfreiheit“ sowie „Inzestverbot“.