Der Deutsche Ethikrat ist bestrebt, seinen Internetauftritt im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit bereitzustellen. Grundlage hierfür sind insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites öffentlicher Stellen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt des Deutschen Ethikrats unter www.ethikrat.org.
I. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte auf Grundlage einer technischen Prüfung durch die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik am 02.09.2026 sowie der anschließenden technische Optimierung gefundener Defizite durch die wegewerk GmbH Berlin.
Die Website des Deutschen Ethikrats ist mit den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) nur teilweise vereinbar. Es bestehen einzelne Einschränkungen, die nachfolgend erläutert werden.
II. Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz kontinuierlicher Bemühungen bestehen derzeit noch einzelne Barrieren auf der Website.
- Alternativtexte für Nicht-Text-Inhalte sind in älteren Seiten die vor dem 28.5.2025 angelegt wurden nicht immer vorhanden. Wir sind bemüht im Rahmen unserer personellen Ressourcen auch ältere Bilder mit Alternativen Texten zu versehen.
- Einzelne Audio- und Videoinhalte erfüllen derzeit noch nicht vollständig die Anforderungen an die Barrierefreiheit. Dies betrifft insbesondere ältere Medieninhalte, für die bislang keine vollständigen Transkripte oder Untertitel vorliegen. Neu veröffentlichte Inhalte werden nach Möglichkeit schrittweise barrierefrei aufbereitet.
- PDF-Dokumente und Publikationen entsprechen teilweise nicht den Anforderungen der BITV 2.0. Aufgrund der Vielzahl bereits veröffentlichter Dokumente ist eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung nur schrittweise und teilweise mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Sofern Sie ein Dokument in einer barrierefreien oder maschinenlesbaren Version benötigen, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Soweit technisch möglich, werden barrierefreie Dokumente entsprechend gekennzeichnet.
- Listen mit nur einem Eintrag: Einzelne Inhalte sind als Liste ausgezeichnet, obwohl sie nur einen Eintrag enthalten. Screenreader kündigen hier eine Liste an, was die Orientierung unnötig erschwert.
III. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 30. Oktober 2026 angepasst. Der Deutsche Ethikrat arbeitet kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und schrittweise abzubauen, um die Zugänglichkeit seines Internetangebots fortlaufend zu verbessern.
Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache gemäß § 4 BITV 2.0 stehen aktuell nicht zur Verfügung. Die Erstellung entsprechender Inhalte würde derzeit einen unverhältnismäßigen organisatorischen und finanziellen Aufwand im Sinne von § 12a Abs. 6 BGG darstellen.
IV. Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit unseres Internetauftritts auffallen oder benötigen Sie Inhalte in einer barrierefreien Form, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Sie erreichen uns per E-Mail, telefonisch oder postalisch:
Deutscher Ethikrat
Jägerstraße 22/23
10117 Berlin
Telefon: +49/30/203 70-242
E-Mail: kontakt[at]ethikrat.org
V. Schlichtungsverfahren
Sollte Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht oder nicht zufriedenstellend beantwortet werden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden.
Schlichtungsstelle BGG
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
Fax: +49 30 18 527-742901
E-Mail: info[at]schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de