Eingriffe in die menschliche Keimbahn

Veröffentlicht: 9. Mai 2019

Die Nachricht von der Geburt der ersten genetisch veränderten Babys in China hat im Herbst 2018 weltweit schockierte Reaktionen ausgelöst. Derartige Eingriffe in die menschliche Keimbahn sind erst mithilfe neuer molekularbiologischer Methoden des Genome-Editings möglich geworden. Doch schon die damit verbundenen technischen Unsicherheiten und Risiken gelten derzeit noch nicht als annähernd beherrschbar und sind teilweise auch noch gar nicht abzusehen. Auch aus ethischer Sicht sind noch viele Fragen offen, die der Deutsche Ethikrat in einem längeren Prozess intensiv diskutiert hat.

In seiner Stellungnahme untersucht der Deutsche Ethikrat, ob Eingriffe in die menschliche Keimbahn überhaupt zu rechtfertigen sind und nach welchen Kriterien über die ethische Zulässigkeit konkreter Anwendungen entschieden werden kann. Er befasst sich dabei sowohl mit dem vor jeglicher Anwendung notwendigen weiteren Forschungsprozess als auch mit drei mögliche Einsatzgebieten vom Keimbahneingriffen: der Vermeidung schwerer erblicher Erkrankungen, der Verringerung von Erkrankungsrisiken und der gezielten Verbesserung menschlicher Eigenschaften (Enhancement). Die Analyse stützt sich dabei auf acht ethische Orientierungsmaßstäbe: Menschenwürde, Lebens- und Integritätsschutz, Freiheit, Natürlichkeit, Schädigungsvermeidung und Wohltätigkeit, Gerechtigkeit, Solidarität und Verantwortung.

In der Stellungnahe kommen die Ratsmitglieder zu sieben einstimmigen Empfehlungen, darunter die Forderung nach einem Anwendungsmoratorium, aber auch die Übereinkunft, dass die menschliche Keimbahn nicht kategorisch unantastbar sei. Zu vielen Fragen gibt es jedoch unterschiedliche Positionen und Argumente. In seiner Stellungnahme beleuchtet der Deutsche Ethikrat diese ausführlich und visualisiert die möglichen Entscheidungspfade und ihre Konsequenzen in einem Entscheidungsbaum.