Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur Pressemitteilung von ‚‚Zwischengeschlecht.org“ vom 19.07.2011

In der Pressemitteilung vom 19.07.2011 stellt die Organisation „Zwischengeschlecht.org“ verschiedene Behauptungen im Zusammenhang mit dem Online-Diskurs des Deutschen Ethikrats auf. Der Deutsche Ethikrat stellt hierzu im Einzelnen Folgendes fest:

Behauptung von „zwischengeschlecht.org“:

„Dass nun der Ethikrat aus diesem “Diskurs” ausgerechnet die verwundbarste (und größte) Betroffenengruppe willkürlich ausschließt und zensiert, …“

Stellungnahme:

Aus dem Online-Diskurs zur Intersexualität wurde bislang kein registrierter Nutzer ausgeschlossen. Aufgrund beleidigender und rufschädigender Behauptungen in seinen Kommentaren wurde ein Nutzer des Dialogs von der Redaktion zunächst gebeten, solche Äußerungen zu unterlassen. Da er dies nicht berücksichtigt hat, wurden die entsprechenden Kommentare, wie in den für alle Nutzer verbindlichen Nutzungsbedingungen festgelegt, vollständig aus dem Diskurs gelöscht. Kommentare dieses Nutzers ohne beleidigenden Inhalt wurden im Übrigen nicht gelöscht und sind weiterhin einsehbar. Der Nutzer selbst hat die Redaktion ausdrücklich darum gebeten, über neue Kommentare nicht mehr informiert zu werden, und mitgeteilt, dass er sich nicht weiter am Dialog beteiligen wollte und dies auch im Online-Diskurs durch einen entsprechenden Kommentar dokumentiert. Auf weitere Nachrichten des Nutzers an die Redaktion wurde seither nicht mehr reagiert.

Die Behauptung von „zwischengeschlecht.org“, der Ethikrat hätte „die verwundbarste (und größte) Benutzergruppe“ willkürlich ausgeschlossen und zensiert, ist falsch, da bislang kein registrierter Nutzer und schon gar keine „Benutzergruppe“ ausgeschlossen wurde. Richtig ist, dass ein Nutzer den Dialog selbst verlassen hat, der fortgesetzt gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hatte. Auf der Seite des Online-Diskurses finden keine willkürlichen Ausschlüsse und auch keine Zensur statt.

Behauptung von „Zwischengeschlecht.org“:

„Abenteuerliche Begründung für diese Zensur: Schuldig an den heutigen Genitalverstümmelungen an “Inters*xuellen” seien nicht genitalamputierende NS-Mediziner, sondern wenn schon “jüdische S*xualwissenschaftler” aus dem “Institut für S*xualwissenschaft in Berlin”, welche 1931 die “erste vollständige Operation dieser Art” durchgeführt hätten.“

Stellungnahme:

Die Darstellung von „Zwischengeschlecht.org“, der Ethikrat hätte die Schuld für heutige Operationen an intersexuellen Menschen jüdischen Sexualwissenschaftlern zugewiesen, ist unrichtig. Der Ethikrat hat zu keinem Zeitpunkt eine solche Behauptung aufgestellt. Die Redaktion hat am 23. Juni an den besagten Nutzer in einem Redaktionskommentar unter anderem Folgendes geschrieben: “Allerdings beziehen sich Ihre Kommentare auf verschiedene Mediziner und Naturwissenschaftler (mit Verbindungen zum Nationalsozialismus und zu NS-Medizinverbrechen) aus unterschiedlichen Zusammenhängen und auf verschiedene Verbrechenskomplexe. Diese werden in einen assoziativen Zusammenhang mit Genitaloperationen an intersexuell geborenen Menschen gestellt. Wir bitten darum, mit solchen Aussagen vorsichtig zu sein. Die erste vollständige Operation dieser Art wurde unseres Wissens 1931 von Ludwig Levy-Lenz am Institut für Sexualwissenschaft in Berlin unter Felix Abraham vorgenommen.”

Weitere Recherchen des Deutschen Ethikrates haben ergeben, dass Ludwig Levy-Lenz keine Operation an einem intersexuellen Menschen, sondern an einem transsexuellen Menschen durchgeführt hat und dies auch mit dessen Einwilligung geschah. Als gesichert kann hingegen gelten, dass Hans Naujoks seit 1934 rassistisch motivierte medizinische Operationen an intersexuellen Menschen vorgenommen hat. Die Informationen zu Ludwig Levy-Lenz, Hans Naujoks und anderen Medizinern ergeben sich auch aus einem Redaktionskommentar vom 23. Juni.

Der Ethikrat hält im Übrigen die von besagtem Nutzer im Online-Diskurs gezogene Verbindungslinie von durch Medizinern an intersexuellen Menschen in der Zeit des Nationalsozialismus verübten Verbrechen zur heute gängigen Praxis in der Bundesrepublik für unzulässig.

Der Deutsche Ethikrat hat die Kommentare eines Nutzers nicht aufgrund der darin aufgestellten Behauptungen gelöscht, sondern er musste die Kommentare aufgrund der für alle Nutzer verbindlichen Nutzungsbedingungen des Online-Diskurses löschen, weil in untrennbarer Verbindung mit diesen Behauptungen Beleidigungen und Verleumdungen geäußert wurden.