In einer öffentlichen Anhörung am 25. April 2013 befragte der Ethikrat neun Sachverständige zu den Möglichkeiten, den Missbrauch biologischer Forschung durch Dritte zu verhindern, ohne dabei die Forschungsfreiheit übermäßig zu beeinträchtigen. Die Ergebnisse werden in eine Stellungnahme zur Biosicherheit einfließen, die der Ethikrat derzeit im Auftrag der Bundesregierung erarbeitet.