Nichtöffentliche Anhörung

‚‚Wohltätiger Zwang“ in der Pflege und Behindertenhilfe

Hilton Berlin Hotel, Salon Heine, Mohrenstraße 30, 10117 Berlin

Aufgrund technischer Probleme konnte die Anhörung nicht aufgezeichnet werden. Ein Audiomitschnitt steht daher leider nicht zur Verfügung. Wir bitten den Ausfall zu entschuldigen.

Zum Thema

Insbesondere in stationären Einrichtungen sind Maßnahmen zu beobachten, die aufgrund ihres Zwangscharakters einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person darstellen, sodass sie in besonderem Maße ethisch und rechtlich rechtfertigungspflichtig sind. Dazu gehören u.a. die freiheitsentziehende Unterbringung von Personen in Kliniken und anderen stationären Einrichtungen, die unfreiwillige Behandlung psychischer und somatischer Erkrankungen, die medikamentöse Ruhigstellung bei herausforderndem Verhalten sowie freiheitsentziehende Maßnahmen wie der Einsatz von Bettgittern oder Fixierungsgurten und strukturelle Zwänge.

Der Deutsche Ethikrat erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zu den Fragen, welche Formen von Zwang identifizierbar sind, welche Rolle Zwangsmaßnahmen in Praxisfeldern wie der Psychiatrie, der Pflege, der sozialen Arbeit, der Kinder- und Jugend- sowie der Behindertenhilfe spielen, inwiefern dies ethisch und rechtlich problematisch ist und welcher Veränderungsbedarf für die Praxis und deren gesetzliche Regulierung besteht. Von besonderem Interesse sind für den Ethikrat dabei solche Zwangsmaßnahmen, die mit der Begründung des Selbstschutzes der Betroffenen durchgeführt werden (sog. "wohltätiger Zwang").

Die dritte Anhörung zum Thema widmet sich Zwangsmaßnahmen, denen in der Pflege und Behindertenhilfe vorwiegend Personen mit hohem Unterstützungs- und/oder Pflegebedarf ausgesetzt sind. Besonders sehr alte und schwer kranke Personen sowie Personen mit starken körperlichen bzw. kognitiven Beeinträchtigungen sind in diesen Bereichen von Maßnahmen wie Zwangsbetreuung, der unfreiwilligen Unterbringung in Behinderten- oder Pflegeheimen, freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, diagnostischen und therapeutischen Zwangsmaßnahmen, zwangsweise durchgeführten Pflegemaßnahmen (z. B. die Körperpflege, Nahrungs- oder Flüssigkeitsaufnahme betreffend) sowie verhaltenspsychologischen Belohnungs- und Bestrafungssystemen betroffen. Im Rahmen der Anhörung kommen Experten aus der Rehabilitationspädagogik, der Allgemeinmedizin und aus Beispieleinrichtungen sowie Vertreter von Angehörigen- und Betroffenenverbänden zu Wort.

Mithilfe der Anhörung möchte der Deutsche Ethikrat den unterschiedlichen Erscheinungsformen wohltätigen Zwangs in der Pflege und Behindertenhilfe nachgehen sowie die Faktoren feststellen, die für deren Auftreten maßgeblich sind. Weil das Pflege- und Betreuungspersonal in diesen Bereichen sich besonders häufig auf strukturelle Bedingungen beruft, um die Ausübung von Zwang zu legitimieren, wird es ferner um die Frage gehen, wie Strukturen sich so verändern lassen, dass auf bestimmte Zwangsmaßnahmen verzichtet werden kann.

Die erste Anhörung zu den verschiedenen Praxisfeldern, in denen wohltätiger Zwang eine besondere Rolle spielt, betraf das Gebiet der Psychiatrie und fand am 23. Februar 2017 statt. Die zweite Anhörung zu den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe findet am Vortag dieser Anhörung, dem 18. Mai 2017, statt. Zu allen drei Praxisfeldern führt der Deutsche Ethikrat außerdem eine Online-Befragung durch, an der sich alle Personen und Institutionen mit Interesse am Thema beteiligen können.

Programm

Begrüßung
Peter Dabrock · Vorsitzender des Deutschen Ethikrates

Einführung
Sigrid Graumann · Mitglied des Deutschen EthikratesForschungsperspektive
Eckhard Rohrmann · Philipps-Universität Marburg
Präsentation
Antworten auf den Fragenkatalog

Andreas Sönnichsen · Universität Witten/Herdecke
Präsentation
Antworten auf den Fragenkatalog

Praxis
Jeannette Pella und Benjamin Bell · leben lernen Berlin
Präsentation
Antworten auf den Fragenkatalog

Günter Braun · BruderhausDiakonie Reutlingen
Präsentation
Antworten auf den Fragenkatalog

Betroffene und Angehörige

Sabine Jansen · Deutsche Alzheimer Gesellschaft
Präsentation
Antworten auf den Fragenkatalog

Brigitte Bührlen · WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
Antworten auf den Fragenkatalog

Schlusswort
Peter Dabrock · Vorsitzender des Deutschen Ethikrates