Zur Widerspruchslösung bei der Organspende
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When
Tue, 17. March 2026, 18:30 - 20:30
Where
Venue
Die Veranstaltung ist nicht öffentlich.
In Deutschland standen Ende 2025 nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation 8199 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Die Zahl der postmortalen Organspenderinnen und -spender ist trotz eines leichten Zuwachses weiter niedrig (985 in 2025). Dabei legen Umfragen nahe, dass viele Menschen zur Spende bereit wären, jedoch keinen Organspendeausweis besitzen. Ob die neue Möglichkeit, die eigene Entscheidung online in einem Organspende-Register zu dokumentieren, hier Abhilfe schaffen kann, ist noch offen. Um die Anzahl der gespendeten Organe zu erhöhen, wird immer wieder eine Widerspruchsregelung diskutiert, die in manchen europäischen Ländern bereits praktiziert wird. Demnach wäre Organspender, wer zu Lebzeiten keinen Widerspruch eingelegt hat, wobei Angehörige auch nach dem eingetretenen Hirntod noch der Spende widersprechen können. In Deutschland sind Versuche, eine Widerspruchslösung einzuführen, bisher gescheitert.
Der Vorstoß des Bundesrates im Herbst 2025, die Widerspruchslösung in der Organspende erneut auf die politische Agenda zu setzen, hat die bereits seit Langem geführte gesellschaftliche Debatte zu diesem Thema wieder angefacht. Der sensible und drängende Diskurs berührt Grundfragen nach Selbstbestimmung, staatlicher Verantwortung und Solidarität.
Für Parlamentarierinnen und Parlamentarier sowie ihre Mitarbeitenden entsteht daraus ein unmittelbarer Orientierungsbedarf: Was spricht für eine erneute Prüfung des in der Vergangenheit bereits mehrfach gescheiterten Vorschlags? Was spricht dagegen? Das parlamentarische Orientierungsgespräch bietet nach einer verfassungsrechtlichen Einordnung und vier kurzen Impulsen aus befürwortenden wie kritischen Perspektiven die Möglichkeit, die zentralen ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen mit Mitgliedern des Deutschen Ethikrates zu diskutieren. Dies soll zu einer fundierten Grundlage für die anstehenden und komplexen parlamentarischen Beratungen beitragen.
Der Deutsche Ethikrat hat sich bereits mehrfach mit dem Themenkomplex auseinandergesetzt. So thematisierte er in seiner 2015 veröffentlichten Stellungnahme „Hirntod und Entscheidung zur Organspende“ die Kontroverse über den Hirntod und widmete 2018 ein Forum Bioethik dem Thema „Pro + Contra: Widerspruchsregelung bei der Organspende“. Das geplante parlamentarische Orientierungsgespräch legt den Schwerpunkt auf aktuelle Entwicklungen.
Programm
| Zeit | Programmpunkt |
|---|---|
| 18:30 | Begrüßung Helmut Frister · Vorsitzender des Deutschen Ethikrates |
| 18:35 | Einführung Eva Winkler · Stv. Vorsitzende des Deutschen Ethikrates |
| Impulse | |
| 18:40 | Verfassungsrechtliche Einordnung Gregor Thüsing · Mitglied des Deutschen Ethikrates |
| Rückfragen zur verfassungsrechtlichen Einordnung Moderation: Eva Winkler · Stv. Vorsitzende des Deutschen Ethikrates | |
| 19:00 | Pro: Ethische und rechtspolitische Begründung der Widerspruchslösung Helmut Frister · Vorsitzender des Deutschen Ethikrates |
| 19:05 | Pro: Zur Ermöglichung eines Kulturwandels, der mit dem Grundsatz der Selbstbestimmung vereinbar ist Jochen Sautermeister · Mitglied des Deutschen Ethikrates |
| 19:10 | Kontra: Ist Schweigen schon Zustimmung? – Bedenken aus theologisch-ethischer Perspektive Kerstin Schlögl-Flierl · Mitglied des Deutschen Ethikrates |
| 19:15 | Kontra: Zur Rolle von Angehörigen und Mitarbeitenden Winfried Hardinghaus · Mitglied des Deutschen Ethikrates |
| Diskussion | |
| 19:20 | Rückfragen und Diskussion zu allen Impulsvorträgen Moderation: Eva Winkler · Stv. Vorsitzende des Deutschen Ethikrates |
| 20:25 | Schlusswort Eva Winkler · Stv. Vorsitzende des Deutschen Ethikrates |
| 20:30 | Ende |