Beschneidung

Das Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 bewertet die Beschneidung eines nicht einwilligungsfähigen Jungen aus religiösen Gründen als eine Körperverletzung, die nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt werden könne. Dieses Urteil löste eine breite und kontroverse Diskussion aus, in der es vordergründig um Risiken und Nutzen des Eingriffs, insgesamt aber um Kinder- und Elternrechte, um Religionsfreiheit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Interpretation des Kindeswohls geht. Diskutiert werden vor diesem Hintergrund aber auch das Verhältnis einer säkularen Gesellschaft zur Religion allgemein und der Gesellschaft in Deutschland zu Judentum und Islam im Besonderen. Diese sowohl politisch als auch medial intensiv geführte Debatte nahm der Deutsche Ethikrat zum Anlass für eine öffentliche Plenarsitzung am 23. August 2012, mit der er zur Versachlichung der Diskussion beitragen wollte.

Veranstaltungen

Religiöse Beschneidung

23. August 2012
12:30 Uhr

Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Einstein-Saal, Jägerstraße 22/23
10117 Berlin


Presse