Nutzen und Kosten im Gesundheitswesen – Zur normativen Funktion ihrer Bewertung

Veröffentlicht: 27. Januar 2011

Anlässlich gesetzgeberischer Debatten wollte der Deutsche Ethikrat mit seiner Stellungnahme dazu beitragen, die schwierigen Fragen der Verteilungsgerechtigkeit am Beispiel ethisch umstrittener gesundheitsökonomischer Bewertungsmethoden in den Blick von Politik und Öffentlichkeit zu bringen.

Ausgehend vom Prinzip der Menschenwürde und den betreffenden Grundrechten enthält die Stellungname 12 Empfehlungen, um eine bestmögliche und gleichzeitig gerechte Verwendung der Mittel für das Gesundheitswesen zu erreichen.

Diese beinhalten den Ausbau der Transfer- und die Versorgungsforschung und die vom Hersteller unabhängige Förderung versorgungsnaher klinischer Studien nach Zulassung eines Medikaments oder Medizinprodukts. Dies ist zu verbinden mit einer systematischen Identifikation besonders relevanter Forschungsfragen für die medizinische Versorgung. Dafür hat der Gesetzgeber geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen.

Weitergehend sieht der Deutsche Ethikrat im Kontext der Kosten-Nutzen-Bewertung medizinischer Leistungen gewichtige Gründe dafür, nicht das Prinzip einer patientengruppen-übergreifenden Nutzenmaximierung zu verfolgen. Auch Kosteneffektivitätsberechnungen nach einem Effizienzgrenzenkonzept dürfen nicht als Maßstab der Angemessenheit von Erstattungsentscheidungen für Innovationen dienen.