Auftrag

Auf Beschluss der Bundesregierung vom 2. Mai 2001 hat sich der Nationale Ethikrat am 8. Juni 2001 als nationales Forum des Dialogs über ethische Fragen in den Lebenswissenschaften konstituiert. Er soll den interdisziplinären Diskurs von Naturwissenschaften, Medizin, Theologie und Philosophie, Sozial- und Rechtswissenschaften bündeln und Stellung nehmen zu ethischen Fragen neuer Entwicklungen auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften sowie zu deren Folgen für Individuum und Gesellschaft. Dem Nationalen Ethikrat gehören bis zu 25 Mitglieder an, die naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, soziale, rechtliche, ökologische und ökonomische Belange repräsentieren und vom Bundeskanzler auf vier Jahre berufen werden. Die Mitglieder treten in der Regel monatlich in Berlin zu Sitzungen zusammen.

Der Nationale Ethikrat ist unabhängig und nur an den in seinem Einrichtungserlass begründeten Auftrag gebunden. Seine Aufgaben und seine Arbeitsweise bestimmt er selbst.

Stellungnahmen, Empfehlungen oder Berichte, die der Ethikrat zu verschiedenen Themenkomplexen erarbeitet, werden veröffentlicht. Der Arbeit in und mit der Öffentlichkeit messen die Mitglieder des Rates besondere Bedeutung bei.

Der Nationale Ethikrat wird mit weiteren Ethikgremien in Deutschland sowie mit vergleichbaren Einrichtungen anderer Staaten und internationaler Organisationen zusammenarbeiten.

Die Geschäftsstelle des Nationalen Ethikrates hat ihren Sitz an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Die Kosten des Nationalen Ethikrates und seiner Geschäftsstelle trägt der Bund.