Sterbebegleitung/Suizidprävention
Am Ende des Lebens geht es um grundsätzliche Fragen des menschlichen Selbstverständnisses. Es geht darum, wie weit das Sterben zum Leben dazugehört, wie Sterben gestaltet und begleitet werden kann und ob es zur Freiheit des Menschen gehört, seinem Leben selbst ein Ende zu setzen. Die moderne Medizin ist heute in der Lage, das Leben deutlich zu verlängern. Dadurch wächst aber das Risiko von langem Siechtum und quälendem Sterben. Dies fordert die Gesellschaft heraus, sich mit den Umständen des Sterbens immer wieder auseinanderzusetzen. So wurden in den letzten Jahren die Möglichkeiten der Selbstbestimmung am Lebensende erweitert durch die rechtliche Aufwertung des Instruments der Patientenverfügung. Auch der Ausbau von Palliativmedizin und Hospizarbeit trägt dazu bei, Ängste vor unerträglichen Schmerzen, Einsamkeit und Fremdbestimmung im Sterbeprozess abzubauen.
All diese Möglichkeiten lassen sich auch als Suizidprävention verstehen. Wenn sie versagen oder nicht zu überzeugen vermögen, stellt sich vielen Menschen die Selbsttötung als letzter Ausweg dar. Grundsätzlich sind in Deutschland sowohl der Suizid bzw. Suizidversuche als auch die Beihilfe zum Suizid, sofern sie nicht geschäftsmäßig erfolgt, nicht strafbar. Dagegen ist die Tötung auf Verlangen strafbewehrt. Allerdings sind die Grenzen zwischen den verschiedenen Formen der Mitwirkung beim Sterben eines anderen, die z.B. mit den Unterscheidungen aktive vs. passive bzw. direkte vs. indirekte Sterbehilfe angesprochen werden, oft fließend und hinsichtlich ihrer ethischen Beurteilung nach wie vor umstritten.