Inzestverbot

Der Geschlechtsverkehr zwischen eng verwandten Personen, "Inzest", ist nach § 173 des Strafgesetzbuches, auch wenn er einvernehmlich und zwischen volljährigen Verwandten ersten Grades stattfindet, in Deutschland verboten; anders ist dies in Ländern wie zum Beispiel Frankreich, den Niederlanden und Belgien. Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschrechte im April 2012 festgestellt hat, dass der Paragraf zulässig ist und nicht gegen die Menschenrechte verstößt, ist weiterhin umstritten, ob das Strafrecht dem Thema angemessen ist, wenn es um den einvernehmlichen Inzest unter Volljährigen geht. Auch wenn es sich bei den Betroffenen vermutlich nur um einen kleinen Kreis von Menschen handelt, hat sich der Deutsche Ethikrat unter anderem aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen für diese dazu entschlossen, ethische, rechtspolitische, psychosoziale und gesellschaftliche Aspekte im Rahmen einer Anhörung darzustellen und öffentlich zu diskutieren.

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Veranstaltungen

Inzestverbot

22. November 2012
09:30 Uhr - 12:30 Uhr

Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Leibniz-Saal, Markgrafenstraße 38
10117 Berlin