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PRESSEMITTEILUNG 01/2003, 23. Januar 2003Ethikrat legt Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik vorDer Nationale Ethikrat empfiehlt einmütig, die Anwendung der Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik (PND, PID) in einem besonderen, umfassenden Fortpflanzungsmedizingesetz zu regeln. Die 24 Mitglieder des Rates fordern erneut dazu auf, die ethischen, rechtlichen und sozialen Fragen, die sich aus der Entwicklung der Biowissenschaften und Medizin ergeben, in Anerkennung der Meinungen Andersdenkender offen zu diskutieren. Sie erinnern daran, dass eine überzeugende politische Lösung der in dieser Diskussion zutage getretenen Konflikte nur unter der Voraussetzung wechselseitiger Achtung gefunden werden kann. Dazu gehört aber auch und gerade die Bereitschaft, abweichende Meinungen zu respektieren und sich mit den damit verbundenen Argumenten genauso sorgfältig wie sachlich auseinander zu setzen. Der NER sieht deshalb, wie schon bei seiner ersten, im Dezember 2001 publizierten Stellungnahme zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen, seine Aufgabe nicht darin, sich für eine bestimmte Regelung zu entscheiden oder gar diese Regelung dem Gesetzgeber als die letztlich einzig mögliche zu empfehlen. Aufgabe des Ethikrates ist es vielmehr, Argumente aufzubereiten und die mit diesen Argumenten verknüpften Lösungswege aufzuzeigen. Dem Gesetzgeber muss es vorbehalten sein, den aus seiner Sicht angemessenen Weg in Kenntnis dieser Argumente zu wählen. Unter dieser Voraussetzung werden in der Stellungnahme Die Mitglieder des NER haben daher auf eine Abstimmung verzichtet und sich statt dessen darauf beschränkt, ihre eigene Einschätzung durch die namentliche Unterzeichnung der jeweiligen Regelungsansätze kenntlich zu machen. Sie legen in der heute veröffentlichten Stellungnahme ein Dokument vor, das
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