Prof. Dr. jur.
Jochen Taupitz

geboren 1953

  • Beruflicher Werdegang
    • 1973–1978 Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen, Freiburg und wieder Göttingen
    • 1981 Promotion
    • 1982 Zweite juristische Staatsprüfung
    • 1988 Habilitation
    • 1988 Universitätsprofessor in Göttingen
    • Lehrbefugnis für die Fächer Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung
    • seit 1989/90 Ordinarius für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Mannheim
    • 1996–2002 zudem Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe im Nebenamt
    • seit 1998 zudem Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim
    • Rufe auf Lehrstühle an den Universitäten Kiel (1993), Bonn (1997) und Heidelberg (2003) sowie auf die Stelle des Direktors des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung (2003) abgelehnt
  • Mitgliedschaften
    • Februar 2008 Berufung in den Deutschen Ethikrat durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Prof. Norbert Lammert, aufgrund Wahl des Deutschen Bundestages
    • 2001 bis 2008 Mitglied des Nationalen Ethikrates durch Beschlüsse des Bundeskabinetts im Mai 2001 und Mai 2005
    • Stellvertretender Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer
    • Vorsitzender des Beirats für Grundsatzfragen des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland
    • Vorstandsmitglied des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland
    • Vorstandsmitglied der Akademie für Ethik in der Medizin
    • Mitglied der Ethikkommission für die Medizinische Fakultät der Universität Heidelberg
    • Ordentliches Mitglied der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste (EASA) (Klasse Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften)
    • Mitglied des Kollegiums der Europäischen Akademie zur Erforschung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen Bad Neuenahr-Ahrweiler
    • 2000 bis 2006 Mitglied der Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft
    • 1999 bis 2007 Mitglied des Ausschusses für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen der Bundesärztekammer
    • 1999 bis 2005 Mitglied des Erweiterten Vorstands der Zivilrechtslehrervereinigung
  • Ehrungen
    • 2003 Deutscher Arzt Recht Preis
  • Forschungsschwerpunkte
    • Medizinrecht, Gesundheitsrecht (einschließlich des Arzt- und Arzneimittelrechts, des Rechts der Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin, der Forschung mit Embryonen und embryonalen Stammzellen, der Sterbehilfe und der Bedeutung von Patientenverfügungen)
    • Recht der freien Berufe: insbesondere Fragen des Standesrechts und der Professionalisierung, Berufshaftungsrecht, Gesellschaftsrecht der freien Berufe
    • Schutz des individuellen Selbstbestimmungs- und Persönlichkeitsrechts: insbesondere im Arztrecht und bei der Bewältigung neuer Techniken
    • Europäisierung des Rechts/Rechtsangleichung in Europa: insbesondere europäische Privatrechtsvereinheitlichung, Vereinheitlichung des Kollisionsrechts, europäisches Zivilprozessrecht
    • Recht moderner kartengebundener Zahlungssysteme: insbesondere bei der Bewältigung des Kreditkartenmissbrauchs und der Verbraucherverschuldung
    • Umweltrecht: insbesondere Umwelthaftungsrecht und Abfallrecht
    • Verbraucherschutzrecht: insbesondere im deutschen und internationalen Privatrecht sowie im Zivilprozessrecht
  • Ausgewählte Publikationen (Monographien)
    • Die Standesordnungen der freien Berufe. Geschichtliche Entwicklung, Funktionen, Stellung im Rechtssystem; Berlin 1991
    • Die zivilrechtliche Pflicht zur unaufgeforderten Offenbarung eigenen Fehlverhaltens; Tübingen 1989
    • Menschliches Blut: verwendbar nach Belieben des Arztes? - Zu den Formen erlaubter Nutzung menschlicher Körpersubstanzen ohne Kenntnis des Betroffenen (gemeinsam mit Michael Schröder); Stuttgart 1991
    • Europäische Privatrechtsvereinheitlichung heute und morgen; Tübingen 1993
    • Das Recht im Tod: Freie Verfügbarkeit der Leiche? - Rechtliche und ethische Probleme der Nutzung des Körpers Verstorbener; Dortmund 1996
    • Arztfehler - unter dem Mantel des Schweigens? Zur Rechtspflicht des Arztes, unaufgefordert eigene Behandlungsfehler zu offenbaren; Dortmund 1998
    • Das apothekenrechtliche Verbot des "Fremd- und Mehrbesitzes" aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht; Heidelberg 1998
    • Empfehlen sich zivilrechtliche Regelungen zur Absicherung der Patientenautonomie am Ende des Lebens?, Gutachten A zum 63. Deutschen Juristentag Leipzig 2000; München 2000
    • Genetische Diagnostik und Versicherungsrecht; Karlsruhe 2000
    • Humangenetische Diagnostik - Wissenschaftliche Grundlagen und gesellschaftliche Konsequenzen (gemeinsam mit Claus R. Bartram/Jan P. Beckmann/Friedrich Breyer/Georg H. Fey/Christa Fonatsch/Bernhard Irrgang/Felix Thiele/Klaus-M. Seel); Berlin 2000
    • Biomedizinische Forschung zwischen Freiheit und Verantwortung - Der Entwurf eines Zusatzprotokolls über biomedizinische Forschung zum Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin des Europarates; Berlin 2002
    • Rechtliche Regelung der Embryonenforschung im internationalen Vergleich; Berlin 2003
    • Gesundheit nach Maß? Eine transdisziplinäre Studie zu den Grundlagen eines dauerhaften Gesundheitssystems (gemeinsam mit Carl Friedrich Gethmann, Wolfgang Gerok, Hanfried Helmchen, Klaus-Dirk Henke, Jürgen Mittelstraß, Eberhard Schmidt-Aßmann, Günter Stock, Felix Thiele); Berlin 2004
    • Organmangel - Ist der Tod auf der Warteliste unvermeidbar? (gemeinsam mit Friedrich Breyer, Wolfgang van den Daele, Margret Engelhard, Gundolf Gubernatis, Hartmut Kliemt, Christian Kopetzki, Hans Jürgen Schlitt), Berlin 2006
    • Manifest: Die Grundlagen eines dauerhaften Gesundheitssystems (gemeinsam mit Carl Friedrich Gethmann, Wolfgang Gerok, Hanfried Helmchen, Klaus-Dirk Henke, Jürgen Mittelstraß, Eberhard Schmidt-Aßmann, Günter Stock, Felix Thiele), Berlin 2006
    • Der Einsatz nichtärztlichen Heilpersonals bei der ambulanten Versorgung chronisch kranker Patienten - insbesondere im Rahmen von Disease Management Programmen (gemeinsam mit Andreas Pitz, Katharina Niedziolka), Berlin 2008
  • Schwerpunkte des Engagements im Ethikrat
    • Als Jurist sehe ich meine Aufgabe im Deutschen Ethikrat vor allem darin, die Vorgaben der Rechtsordnung (und zwar sowohl in ihrer grenzziehenden als auch in ihrer freiheitsgewährenden und -gewährleistenden Dimension) in die Debatte einzubringen, Regelungsvorschläge auf ihre Konsistenz mit der übrigen Rechtsordnung zu prüfen und von daher gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts darauf zu achten, dass eine vorzuschlagende (Neu-) Regelung nicht willkürlich ist. Als rechtsvergleichend tätiger Wissenschaftler sehe ich meine Aufgabe zudem darin, Informationen zu ausländischen Regelungen bzw. Regelungsvorschlägen einzubringen, damit aus dem “weltweiten Vorrat von Lösungen” Anregungen für eine sinnvolle heimische Lösung gewonnen werden können.

  • Ansprechpartner für Presseanfragen zu folgenden Themen
    • Medizinrecht, Gesundheitsrecht (einschließlich des Arzt- und Arzneimittelrechts, des Rechts der Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin, der Forschung mit Embryonen und embryonalen Stammzellen, der Sterbehilfe und der Bedeutung von Patientenverfügungen)